Einlagensicherung bei Tagesgeld

Im Falle einer Insolvenz eines Kreditinstituts sind die Anlagen der Kunden bis zu einer definierten Grenze gesichert. Somit gehört das Tagesgeld zu einen der sichersten Anlageformen – die flexibelste ist sie ja bekannterweise schon lange.
Im Anschluß erfahren sie mehr zum Thema Einlagensicherung.

Einlagesicherungsfonds und die gesetzliche Einlagensicherung

Der Großteil der Deutschen Kreditinstitute haben ihre eigene Einlagensicherung. Diese Banke gehören dem Institutsgruppen-Sicherungssystem an. Die Einlagensicherungsfonds der Genossenschaftsbanken, Öffentlichen Banken, Bausparkassen, Sparkassen und Privaten Banken gehören zu diesem System.

Alle Banke die diesem System nicht angehören, sind abhängig von der gesetzlichen Einlagensicherung. Die deckt Schäden bis zu einem Betrag von 50.000 Euro, also nur eine Grundsicherung ihrer Rückzahlungsansprüche. Man sollte diese Art der Einlagensicherung meiden wenn man einen höheren Geldbetrag anlegen will.

Inhaberpapiere

Von der Einlagensicherung werden folgende Verbindlichkeiten nicht erfasst: u.a. Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate, Anleihen, Aktien, Pfandbriefe
Bei diesen Anlagen sollte man immer äußerste Vorsicht walten lassen und die Kreditwürdigkeit und Seriösität der Sparkasse oder Bank eingehend prüfen.

Banken im Ausland

Bei ausländischen Kreditinstituten ist das mit der gesetzlichen Einlagensicherung ähnlich. Auch hier gibt es Einlagensicherungsfonds oder Einlagensicherungseinrichtungen. Auch hier gilt: Erkundigen Sie sich genau über die Regelungen und Besonderheiten wenn Sie bei einer ausländischen Bank Kapital anlegen.

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